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Allgemeine Geschäftsbedingungen Camping Val d'Or

  1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungsanfragen und Verträge, die mit dem Campingplatz Val d'Or abgeschlossen werden und sich auf die vom Campingplatz Val d'Or gemieteten Stellplätze und Unterkünfte beziehen.

1.2 Camping Val d'Or hat das Recht, die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit oder ohne Vorankündigung zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Website www.valdor.lu.

1.3 Camping Val d'Or lehnt die Anwendung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab.
1.4 Ausnahmen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn die Parteien diese schriftlich vereinbart haben.

  1. Reservierungen

2.1 Camping Val d'Or bearbeitet nur Reservierungen von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Der für die Buchung verantwortliche Erwachsene muss während des Aufenthalts aller Gäste, die jünger als 18 Jahre sind, auf dem Campingplatz anwesend sein.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, nachdem beide Parteien wie folgt gehandelt haben: Der  Campingplatz, wir, haben Ihre Reservierung bestätigt, und Sie  haben sich durch Online-Buchung und Ausfüllen des Formulars oder telefonisch mit uns als Campingplatz verpflichtet,  den Anzahlungsbetrag zu zahlen. Dieser Betrag ist  nicht erstattungsfähig, siehe Art. 2.3. Bei Ihrer Reservierung werden Ihre möglichen Wünsche  und  Vorlieben in Bezug auf Ihre Aufenthaltsdauer, den Ort des Aufenthalts, die Einrichtungen und Dienstleistungen so weit wie möglich berücksichtigt. 

2.3 Präferenz: Wenn Sie einen Stellplatz oder eine Unterkunft ohne Präferenz für die Nummer reservieren, hat Camping Val d`Or die Möglichkeit, Ihre Stellplatznummer oder Unterkunftsnummer zu ändern, wobei die Art des Stellplatzes oder der Unterkunftsart unverändert bleibt. Wenn Sie eine Präferenz für eine bestimmte Nummer angegeben und die Vorzugskosten bezahlt haben, kann Camping Val d`Or Ihre Stellplatz- oder Unterkunftsnummer nicht ändern.

2.4  Bezahlung: Nach der Buchungsbestätigung leistet der Mieter innerhalb von 4 Wochen eine Anzahlung von 40% auf Camping Val d'Or auf die Kontonummer
: Bankkontonummer: LU870030520534711000 t.nv. Campingplatz Val d'Or
BIC: BGLLLULL

Diese Kaution wird nicht zurückerstattet. Sie müssen sich selbst um die notwendigen Versicherungen kümmern.

2.5 Acht Wochen vor dem Ankunftsdatum muss der Mieter die Restzahlung von 60% auf die angegebene Kontonummer (Art. 2.3) bezahlt haben. Wenn dies nicht nach einer Mahnung von Camping Val d'Or geschieht und am Tag der Ankunft des betreffenden Mieters kein Check-in stattgefunden hat, betrachtet Camping Val d'Or dies als Stornierung am Startdatum des Vertrags.

2.6 Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter folgende Stornokosten:
Bei Stornierung nach der Buchung: 30% der Miete (die Anzahlung).
Bei Stornierung bis 4 Wochen vor dem Anreisetag: 50% der Miete. Bei Stornierung bis
1 bis 4 Wochen  vor dem Anreisetag: 90% der Miete
Im Falle einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem Anreisetag: die gesamte Miete.
Im Falle einer Stornierung am / nach dem Startdatum: die gesamte Miete
Sie müssen sich selbst um die notwendige Versicherung kümmern.

2.7 Im Falle einer Rückerstattung schuldet Ihnen Camping Val d'Or einen Betrag. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Urlaub bereits zu 100 % bezahlt haben und es zu einer Stornierung kommt. Der Gesamtbetrag abzüglich der Stornokosten wird dann zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf die uns bekannte Bankkontonummer des Gastes.

2.8 Wenn Sie über eine andere Website buchen, ist Camping Val d`Or nicht haftbar für Ihre Reservierung. Sie haben einen Vertrag mit einer anderen Partei als unserer abgeschlossen. Für eine Stornierung und eine mögliche Rückerstattung müssen Sie diese Partei kontaktieren.

2.9 Das Mitbringen eines Autos ist in der Reservierung enthalten. Für ein zusätzliches Auto zahlen Sie € 2,50 pro Nacht.

2.10 Der reservierte Platz/die Unterkunft bleibt am Anreisetag bis 19:00 Uhr für Sie reserviert. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht angekommen sind und keine Nachricht an unseren Campingplatz gesendet wurde, wird Ihre Reservierung storniert und es wird keine Rückerstattung gewährt.

2.11 Die maximal zulässige Anzahl von Personen beträgt 8 pro Stellplatz. Ein kleines Zelt ist erlaubt. Ein kleines Zelt ist ein Zelt mit zwei Schlafplätzen mit einer Fläche von nicht mehr als 5m2.

  1. Ein-/Auschecken

3.1 Der Check-in ist von 15:00 bis 20:00 Uhr möglich. Bei der Ankunft müssen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Die Stellplätze und Unterkünfte stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Wenn Sie früher einchecken oder später auschecken möchten, kann dies nur in Absprache und gegen einen Aufpreis von 15 Euro erfolgen.

3.2 Die Plätze werden vom Personal vergeben oder per E-Mail durch Reservierung bestätigt. Ein Ortswechsel ist nur nach Rücksprache und Genehmigung des Personals zulässig.

3.3 Am Abreisetag haben Sie bis 10:00 Uhr Zeit, Ihren Stellplatz oder Ihre Unterkunft frei und sauber zu hinterlassen.

3.4 Camping Val d'Or behält sich das Recht vor, am Abreisetag ab 9:30 Uhr eine Endkontrolle durchzuführen, die sich auf den Zustand und die Vollständigkeit des Stellplatzes oder der von Ihnen gemieteten Unterkunft bezieht.

3.5 Wenn die Unterkunft nicht sauber oder in einem ordentlichen Zustand hinterlassen wird, werden 40 € berechnet.

3.6 Im Falle einer späteren Ankunft oder einer früheren Abreise erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises und der zusätzlichen Kosten des Stellplatzes oder der Unterkunft.

  1. Besucher

4.1 Der Empfang von Tagesbesuchern ist zwischen 08:00 und 22:00 Uhr gestattet. Besucher müssen einen Tag im Voraus an der Rezeption angemeldet werden. Wenn die Besucher übernachten, müssen sich die Besucher am Anreisetag an der Rezeption melden und den Selbstkostenpreis für die Übernachtung bezahlen.

  1. Verhaltensregeln

5.1 Auf unserem Campingplatz gibt es eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km pro Stunde.

5.2 Von 22:00 bis 08:00 Uhr sind alle Aktivitäten verboten, die die Ruhe unserer Gäste stören können
. Dazu gehören: Fahren auf dem Campingplatz Val d'Or mit einem Auto oder Kraftfahrzeug, Einschalten von Musik und Fernsehen, lautes Sprechen, Ablegen von Glas in Containern usw.

5.3 Erwachsene sind für das Verhalten der ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Sie dürfen die Ruhe und Sicherheit der anderen Gäste auf dem Campingplatz Val d'Or nicht stören.

5.4 Grillen ist erlaubt. Verwenden Sie immer einen Gegenstand, um den Grill so aufzustellen, dass der Boden und das Gras nicht beschädigt werden können.

5.5 Seien Sie äußerst vorsichtig mit Feuer. Werfen Sie niemals ein brennendes Streichholz oder eine Zigarette weg. Das Anzünden eines offenen Feuers ist verboten.

5.6 Es ist verboten, in unseren öffentlichen Bereichen und Unterkünften zu rauchen.

5.7 Das Leitungswasser auf dem Campingplatz Val d'Or ist von trinkbarer Qualität. Die Nutzung unseres Leitungswassers ist nicht zu Spielzwecken bestimmt; Nutzen Sie dafür den Fluss Clèrve.

5.8 Im Falle eines Brandes oder anderer schwerer Katastrophen; Benachrichtigen Sie zuerst die Notdienste (rufen Sie 112 an). Polizei (Anruf 113). Feuerlöschgeräte sind vorhanden, siehe Laternenpfähle. Dann melden Sie das Feuer oder die Katastrophe direkt an der Rezeption. Eigentümer und BHV sind jederzeit erreichbar unter: 00352-920691.

5.9 Camping Val d'Or behält sich das Recht vor, Änderungen am Layout und den Öffnungszeiten der Einrichtungen des Campingplatzes Val d'Or vorzunehmen.

  1. Vorzeitige Beendigung des Vertrages durch den Eigentümer

6.1 Im Falle der Nichteinhaltung der Vorschriften/Verhaltensregeln wird der Mieter mit seiner gesamten Familie oder der Zusammensetzung der Gruppe gebeten, den Campingplatz Val d'Or zu verlassen. Der Eigentümer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
-Wenn der Mieter, die Mitmieter und/oder Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Campingvorschriften und/oder den behördlichen Vorschriften trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, und zwar in einem solchen Umfang, dass nach den Standards der Angemessenheit und Fairness des Eigentümers nicht verlangt werden kann, dass der Vertrag fortgesetzt wird. - Wenn der Mieter, Mitmieter
trotz vorheriger mündlicher und / oder schriftlicher Abmahnung den Eigentümer und / oder Mitmieter und / oder andere Mieter auf dem Campingplatz Val d'Or belästigt oder die Sicherheit oder gute Atmosphäre auf oder in unmittelbarer Nähe des Campingplatzes Val d'Or stört.
- Wenn der Mieter trotz vorheriger mündlicher und / oder schriftlicher Abmahnung durch die Nutzung der Unterkunft oder des Stellplatzes und / oder seiner Campingausrüstung gegen den Bestimmungsort des Geländes handelt.
- Wenn die Campingausrüstung des Mieters nicht den allgemein anerkannten Sicherheitsstandards entspricht.
- Diebstahl, Vandalismus, aggressives Verhalten und Drogenkonsum sind unter anderem Gründe für die direkte Entfernung des Mieters mit seiner gesamten Familie oder Zusammensetzung der Gruppe vom Campingplatz Val d'Or.

6.2 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass sein Platz und/oder seine Campingausrüstung geräumt und der Platz so schnell wie möglich, spätestens jedoch 4 Stunden nach der Kündigung, verlassen wurde.

6.3 Wenn der Mieter die Unterkunft oder den Stellplatz nicht innerhalb der festgelegten 4 Stunden (Artikel 6.2) verlässt, ist der Eigentümer berechtigt, dies auf Kosten des Mieters zu tun. Der Eigentümer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Evakuierung der Unterkunft oder des Stellplatzes ergeben, es sei denn, der Schaden ist auf Unachtsamkeit des Eigentümers zurückzuführen. Etwaige Lagerkosten des geräumten Eigentums des Mieters gehen zu Lasten des Mieters.

6.4 Wenn der Mieter der Meinung ist, dass der Eigentümer den Vertrag zu Unrecht
gekündigt hat, muss er den Eigentümer unverzüglich darüber informieren
und er kann die Streitigkeit dem
Zivilgericht in Luxemburg oder spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Entfernung dem Streitbeilegungsausschuss in Luxemburg vorlegen.

6.5 Grundsätzlich bleibt der Mieter verpflichtet, den vereinbarten Betrag (Artikel 2.2, 2.3 und 2.4) an Camping Val d'Or zu zahlen.

  1. Afval

7.1 Sie müssen Ihren Abfall trennen und in den dafür vorgesehenen Behältern deponieren.

7.2 Es ist verboten, etwas anderes als Hausmüll in unseren Behältern oder auf der Müllstraße zu deponieren. Wenn diese Regel verletzt wird, wird der Person, die das/die Objekt(e) auf dem Campingplatz Val d'Or hinterlegen möchte, eine Gebühr für die Entsorgung des/der Objekt(e) berechnet.
8. Haustiere
8.1 Haustiere sind erlaubt (max. 2), vorausgesetzt, sie werden an der Leine geführt und
außerhalb des Campingplatzes Val d'Or für ihre Bedürfnisse begleitet.
8.2 Am Eingang des Campingplatzes Val d'Or befindet sich eine Stange mit Kackbeuteln, die Sie verwenden können, und eine Abfalltonne für die gebrauchten Kotbeutel. Bedarfsgegenstände müssen bereinigt und in der dafür vorgesehenen Abfalltonne deponiert werden. Hunde der Rasse Pitbull / Dobermann und Rottweiler müssen einen Maulkorb tragen.

9
. Selbstbeteiligung 9.1 Mieter einer Unterkunft oder eines Stellplatzes und Besucher kommen auf eigene Gefahr zu uns. Wir haften in keiner Weise für Schäden und/oder Unfälle, die von Dritten verursacht werden. Mit dem Betreten der Website verzichten Mieter und Besucher ausdrücklich auf jegliches Recht auf Entschädigung.
9.2. Wir können nicht für unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder rechtliche Entscheidungen verantwortlich gemacht werden, die Ihren Aufenthalt und die Unterhaltung auf dem Campingplatz Val d'Or stören, unterbrechen oder verhindern.
10. Schaden
10.1 Schäden müssen unverzüglich an der Rezeption gemeldet werden, sowohl Schäden an der gemieteten
Unterkunft und / oder deren Mitteln, als auch auf dem Gelände des Campingplatzes Val d'Or. Schadenskosten und eventuelle Folgekosten werden der Person in Rechnung gestellt, die den Schaden verursacht hat.
11. Inkassokosten

11.1 Die außergerichtlichen Kosten, die dem Eigentümer nach Inverzugsetzung zumutbar entstehen,
trägt der Mieter. Ist der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt worden, kann nach schriftlicher Ladung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den restlichen Teil berechnet werden.
12. Anwendbares Recht

12.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem luxemburgischen Recht und im Falle eines Rechtsstreits in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in Bezug auf diese Website sind die luxemburgischen Gerichte rechtsfähig.

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